Landwirtschaftl. Nutztiere - jade-weser.de
Geflügel: nur Legehennen- und Masthühnerhaltung. Kaninchen: alle, bis auf Versuchstiere. Früher waren dort auch die Pelztiere aufgeführt. Regelungen hierzu findet man aber jetzt in dem Tiererzeugnis-Handels-Verbotsgesetz.